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Abrechnung

 

Jede Verkäuferin erhält 80 % Ihres eigenen Erlöses. Es werden 20 % des Umsatzes bzw. mindestens       

5 € von jeder Verkäuferin einbehalten. Hiervon werden die laufenden Kosten (Werbung, Erwerb Kleiderständer, ...) bezahlt.

Den restlichen Erlös erhält der Förderverein Jahnhalle Günzburg zum Erhalt der Halle.

Nicht abgeholtes Geld kommt dem Veranstalter zugute. Nicht abgeholte Kleidung wird gespendet. 

 

Haftungsausschluß

 

Für verloren gegangene oder beschädigte Ware wird keine Haftung übernommen. 

 

Durch Abgabe der Ware und der Warenverkaufsliste erklärt sich die Verkäuferin mit diesen Regelungen einverstanden.

Abweichungen von diesen Regelungen bedürfen der schriftlichen Zusage durch das Organisationsteam.